AGB
Geschäftsbedingungen der Firma Schnitzler Rohr-& Kanalreinigung
Leistungen
Die Firma Schnitzler Rohr- & Kanalreinigung führt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfungen erforderlich sind. Steht die Ursache der Störung nicht von vornherein fest, bestimmt die Firma Schnitzler die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach billigem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem.§ 315 BGB). Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden materialschonend und auf effektivstem Weg durchgeführt. Je nach Erfordernis steht zur Störungsbeseitigung folgende Gerätschaft zur Verfügung: Rohrreinigungsmaschine (Fräse), Hochdruckspülgerät (HD), TV-Kameras, Ortungssonden, Flächensauger, Dokumentationsausrüstung, Fotos- bzw. DVD. Kann die Verstopfung durch den Einsatz vorgenannter Gerätschaft nicht beseitigt werden, weil z.B. auf Grund defekter Rohrleitungen ein vorheriger Austausch erforderlich ist, unterbreitet die Firma Schnitzler dem Auftraggeber (AG) ein Angebot über die zunächst notwendigen Arbeiten. Wird aufgrund dieses Angebotes kein Auftrag erteilt, sind die bis dahin erbrachten Arbeiten als Dienstleistung zu vergüten. Gleiches gilt, wenn ein Auftrag aus sonstigen, nicht vom Auftragnehmer (AN) zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt werden kann. Der AG ist verpflichtet, dem AN ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu verschaffen. Strom und Wasser sind vom AG zu stellen. Der AN ist vom AG schriftlich über auftragsrelevante Besonderheiten, Rohrverläufe, vorherige Ereignisse und sonstige Gefahren zu informieren.
Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der AG deren ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Auftragsbogen abzunehmen.
Preis / Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der Firma Schnitzler Rohr- & Kanalreinigung . Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Vergütung bemisst sich nach Materialeinsatz und Zeiteinsatz. Zum Zeitaufwand gehört auch die An- und Abfahrt. Die erste Stunde wird voll berechnet, danach wird im Viertelstunden-Takt abgerechnet. Die Preisliste kann jederzeit angefordert oder beim Techniker eingesehen werden. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, ist eine Aufwandsentschädigung von 70,00€ sofort zu zahlen.
Ausführung
Die vor Auftragsdurchführung vereinbarten Ausführungsfristen gelten als verbindlich, sofern sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
Haftung
Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die an defekten oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen- oder Leitungen durch die Arbeiten des AN entstehen. Wird als Grund einer Reklamation die unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze festgestellt, scheidet eine Haftung des AN aus. Ebenso bei unzureichender Information durch den AG oder bei nicht vorhersehbaren Ereignissen. In vorgenannten Fällen ist eine erneute Auftragserteilung erforderlich.
Reklamationen
Reklamationen müssen dem AN innerhalb einer Woche nach Beendigung der Arbeiten schriftlich zugehen.
Gerichtsstand / Nebenabreden
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Geesthacht. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden.
Die AGB sind auch unter rohrfrei-schnitzler.com einzusehen.